Onlinehandel · International

Aus der Schweiz in die EU verkaufen: Was beim ersten Paket schon stimmen muss.

Ausfuhr, Mehrwertsteuer, Zoll und seit Juli 2026 eine neue Gebühr auf Kleinsendungen. Eine Übersicht aus der Praxis eines eigenen Onlineshops.

Für Schweizer Onlineshops ist der Schritt ins Ausland verlockend. Der Markt ist um ein Vielfaches grösser, die Kaufkraft hoch. Die eigentlichen Hürden liegen an der Grenze. Wer sie unterschätzt, verärgert Kunden mit Nachzahlungen und verliert Marge.

Wie ein Paket über die Grenze kommt

In der Schweiz

Die Ausfuhr ist von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit, wenn sie nachgewiesen wird, zum Beispiel mit der elektronischen Ausfuhrveranlagung (e dec Export). Ohne Nachweis wird die Lieferung im Inland besteuert.

An der EU Grenze

Seit dem 1. Juli 2021 ist jede Sendung in die EU ab dem ersten Euro mehrwertsteuerpflichtig. Die frühere Freigrenze von 22 Euro gibt es nicht mehr.

Neu seit 1. Juli 2026

Die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro fällt weg. Bis mindestens 1. Juli 2028 gilt eine Pauschale von 3 Euro pro Warenkategorie in der Sendung.

Beim Kunden

Wer die Mehrwertsteuer nicht schon beim Verkauf erhebt, überlässt sie dem Kunden. Dann zahlt er bei der Zustellung, oft mit einer Gebühr des Paketdienstes obendrauf.

Die wichtigsten Märkte im Überblick

Nach Zielmarkt

Für Sendungen bis 150 Euro gibt es das Verfahren IOSS. Damit erheben Sie die EU Mehrwertsteuer direkt im Shop, und die Sendung kommt ohne Nachzahlung beim Kunden an. Händler aus der Schweiz brauchen dafür in der Regel einen Vertreter in der EU.

Für Sendungen bis 135 Pfund muss der Verkäufer die britische Mehrwertsteuer beim Verkauf erheben. Dafür braucht es eine Registrierung in Grossbritannien. Ausnahme: Geschäftskunden mit britischer Mehrwertsteuernummer.

Für den Schweizer Markt bleibt alles einfach. Ein Shop, Preise in Franken, Schweizer Mehrwertsteuer. Wer zuerst in der Schweiz Erfahrungen sammelt und dann einen Markt nach dem anderen öffnet, lernt am günstigsten.

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine Steuer oder Zollberatung. Die Regeln ändern sich, wie die neue Pauschale zeigt. Klären Sie Ihren Fall mit Treuhand, Spediteur und den Behörden.

Was wir im eigenen Shop gelernt haben

  • Der Preis muss beim Kunden stimmen. Nachzahlungen bei der Zustellung führen zu verweigerten Paketen und schlechten Bewertungen. Mehrwertsteuer und Gebühren gehören in den Preis.
  • Retouren sind teurer als gedacht. Eine Rücksendung aus der EU kostet Porto, Verzollung und Zeit. Das muss in die Kalkulation.
  • Ein Markt nach dem anderen. Mit Deutschland oder Österreich zu starten, ist einfacher als ganz Europa auf einmal.

Sie planen den Schritt ins Ausland? Wir teilen, was wir aus dem eigenen Shop wissen, und helfen bei Shop, Prozessen und Marketing. Telefon 052 525 10 21.

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Quellen
  1. BAZG: Steuerbefreite Lieferung bei Ausfuhr
  2. EU Kommission: VAT One Stop Shop und IOSS
  3. Rat der EU, Februar 2026: Pauschale von 3 Euro auf Kleinsendungen
  4. EU Kommission, Juni 2026: Leitfaden zur Pauschale
  5. GOV.UK: VAT on overseas goods sold directly to customers in the UK

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